BEK24 GmbH & Co. KG

1 IN 2/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BEK24 GmbH & Co. KG, Metzstr. 9, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MyIBO Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Karagöz Ibrahim
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19686
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung gemäß § 160 InsO zum Abschluss eines Vergleichs
mit Herrn Ibrahim Karagöz betreffend die gegen ihn bestehenden
Ansprüche aus Masseschmälerungshaftung nach den
Regelungen des HGB bzw. nach § 15 b InsO i.H.v.
EUR 446.121,13 unter Vereinbarung einer Vergleichszahlung i.H.v.
insgesamt EUR 20.000,00
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.09.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht – 17.08.2023