BEK AUTOGRUPPE GmbH

8 IN 214/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BEK AUTOGRUPPE GmbH, Keplerstraße 11, 07549 Gera, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Arthur Krings, Schilbach 76, 07922 Tanna
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 206057
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Oliver Terheggen, Jahnstraße 14, 50259 Pulheim
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1. Die Prüfung der bis 13.04.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 207 bis 262 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 10.07.2023.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht – 26.04.2023