BBL Berlin-Brandenburger Logistik Kontor GmbH

Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 279/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma BBL Berlin-Brandenburger Logistik Kontor GmbH, OT Lindenberg, Alte Schulstraße 5-6, 16356 Ahrensfelde
ist am 7. September 2023 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdamwird zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über alle Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Frankfurt (Oder), 7.9.2023