Bauunternehmung M. Alboth, Inhaber Walter Lorenz GmbH

Az.: 8 IN 61/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bauunternehmung M. Alboth, Inhaber Walter Lorenz GmbH, Pfarrgasse 10, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 21251), vertr. d.: Norbert Lorenz, Pfarrgasse 10a, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), ist am 07.03.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Ruthardt, c/o MENTOR Societät AG, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181/66993-99, E-Mail: ruthardt@mentor-ag.de, Internet: www.mentor-ag.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.03.2024