BARmohren30 GmbH

36b IN 6117/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BARmohren30 GmbH, Mohrenstraße 30, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Pöhling,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg – Handelsregister-, Register-Nr.: HRB 127293 B
– Schuldnerin –
Der Insolvenzverwalter hat für die Durchführung der mit Beschluss vom 22.12.2014 angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung seinen Antrag auf Festsetzung seiner Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 190.922,71 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % eingereicht.
Im Rahmen dieses Antrages wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 21,42 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung sowie für Sanierungsbemühungen geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von fünf Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Antrag des Verwalters auf Festsetzung seiner Vergütung für die Durchführung der vorläufigen Insolvenzverwaltung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 14.06.2023