BARmohren30 GmbH

36b IN 6117/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BARmohren30 GmbH, Mohrenstraße 30, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Pöhling,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg – Handelsregister-, Register-Nr.: HRB 127293 B
– Schuldnerin –
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 14.06.2023 beschlossen:
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenen Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 231.398,04 EUR nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Ein Abschlag in Höhe von 5 % aufgrund der aufgrund der vorangegangenen Tätigkeit des Verwalters in Verfahren als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde berücksichtigt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 14.06.2023