Bäckerei Moll GmbH & Co. KG

1 IN 187/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bäckerei Moll GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Bäckerei Moll Verwaltungs GmbH, Lange Str. 52, 73467 Kirchheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Moll
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 724248
– Schuldnerin –
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Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Montag, 14.08.2023, 09:00 Uhr, EG, Stuttgarter Straße 7, Aalen, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
1.
Die Stilllegung des Betriebes der Schuldnerin zum 27.05.2023 wird genehmigt.
2.
Der Insolvenzverwalter zieht alle ausstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ein und führt nach eigenem Ermessen Rechtsstreite durch, sofern dies notwendig ist.
3.
Der Insolvenzverwalter beauftragt die Kanzlei Reimann mit der Ermittlung und außergerichtlichen Durchsetzung von insolvenzspezifischen Ansprüchen unter Vereinbarung eines Honorars in Höhe von 12 % des tatsächlich realisierten Betrags entsprechend der als Anlage beiliegenden Vereinbarung.
4.
Sofern die unter 3. beschriebene außergerichtliche Durchsetzung nicht zum Erfolg führt, führt der Insolvenzverwalter nach eigenem Ermessen Rechtsstreite durch.
5.
Der Insolvenzverwalter beauftragt die Steuerberatungskanzlei FNB Steuerberater & Rechtsanwälte, Aalen mit der Erstellung der fehlenden Jahresabschlüsse und der notwendigen Steuererklärungen.
6.
Der Insolvenzverwalter ermittelt und beziffert die Ansprüche gegen den Geschäftsführer bzw. Gesellschafter und macht sie außergerichtlich geltend. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Vergleiche, die einen (Teil-) Verzicht auf Forderungen beinhalten, abzuschließen, sofern sich herausstellt, dass der Geschäftsführer nicht ausreichend leistungsfähig sind.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Aalen – Insolvenzgericht – 31.07.2023