Baba GmbH

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IN 10/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baba GmbH, Hannoversche
Str. 39, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 28187), vertr. d.: Mehmet Memis,
Hannoversche Str. 45, 28309 Bremen, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung
vollzogen ist.
 
 
Rechtsbehelfsbelehrung
 
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 – 31, 28195 Bremen (Elektronisches
Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch
zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 – 31, 28195 Bremen
(Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:
govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die
Erinnerung soll begründet werden.
 
 
Amtsgericht
Bremen,