BAB Dienstleistungsservice & Betreibergesellschaft mbH

3 IN 322/22
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 12.01.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma BAB Dienstleistungsservice & Betreibergesellschaft mbH, Oderberger Straße 38, 16259 Bad Freienwalde (Oder)
ist am 12. Januar 2023 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Sponholzstraße 11, 12159 Berlin wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über alle Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).