B & B Wohnen GmbH

Az.: 70 IN 22/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B & B Wohnen GmbH (Antragstellerin), Friedrich-Ebert-Anlage 11a, 63450 Hanau (AG Hanau, HRB 98840), vertr. d.: Darko Lenz, Breslauer Str. 24, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer), ist am 03.03.2023 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke, c/o LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 03.03.2023