B 75 Gastro-Projekt GmbH

36b IN 4164/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B 75 Gastro-Projekt GmbH, Pestalozzistraße 4, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jörn Rohrberg,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg – Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 119360 B
– Schuldnerin –
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28.02.2024 beschlossen:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Tagesordnungspunkt:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem Vergleich mit dem Geschäftsführer
das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.03.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Antrag des Insolvenzverwalters sowie eine Abschrift der vergleichsweisen Einigung liegen jeweils in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 28.02.2024