B 32 Media Management GmbH

36b IN 2859/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B 32 Media Management GmbH, ehemals geschäftsansässig:, Bernburger Straße 32, 10963 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 82444
– Schuldnerin –
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 12.04.2024 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 12.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.05.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 12.04.2024