axanta AG

16 IN 17/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der axanta AG, Huntestr. 12, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 200956), vertr. d.: Nina Schonvogel, Sägereiweg 10, 26197 Großenkneten, (Vorstand), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 05.06.2024