AVIVA Pflegedienst GmbH

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 128/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28121 eingetragenen AVIVA Pflegedienst GmbH, Dreilindenstraße 104a, 45128 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Elena Hersonski, Virchowstraße 139, 45147 Essen und Herrn Alex Bondarenko, Wolliner Straße 29, 13355 Berlin
Geschäftszweig: Der Betrieb von Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen sowie Intensivpflege.

ist am 28.05.2024, um 11:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Meißner, Alfredstr. 220, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 128/24
Amtsgericht Essen, 28.05.2024