av Independents Film & TV Produktionsgesellschaft mbH

6 IN 462/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
av Independents Film & TV Produktionsgesellschaft mbH, Königsallee 37, 71638 Ludwigsburg,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 206663
– Schuldnerin –
Verfahrenspflegerin:
Anne-Gret Müller-Daldrop, Gaußstraße 2B, 70193 Stuttgart
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
– Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.02.2023
– den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
– Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ludwigsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 27.083,25 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 21.441,06 € abzüglich Massekosten gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung, das Schlussverzeichnis und etwaige nachträgliche Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg – Insolvenzgericht – 02.01.2023