Automobile Golz Abwicklungsgesellschaft mbH

8 IN 143/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Automobile Golz Abwicklungsgesellschaft mbH, Im Entenbad 16, 79541 Lörrach, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Golz
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 413306
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rechtsanwaltskanzlei Schabel, Kaiser-Joseph-Straße 180, 79098 Freiburg, Gz.: -MS
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1. Die Prüfung der bis 05.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) ab Tabellenblattnummer 115 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Lörrach – Insolvenzgericht – 07.03.2024