ASCON Gesellschaft für Abfall und Sekundärrohstoff Consulting mbH

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 26/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 20500 eingetragenen ASCON Gesellschaft für Abfall und Sekundärrohstoff Consulting mbH, In den Dauen 6 a, 53117 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Schuh, Röttgener Str. 138 a, 53127 Bonn

ist am 24.07.2023, um 13:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peter Staroselski, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
95 IN 26/23
Amtsgericht Bonn, 24.07.2023