Argo Projekt GmbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 75/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 95499 eingetragenen Argo Projekt GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Kurze Mühren 1-3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reiner Dilba
Geschäftszweig: Die Durchführung und/oder Vermittlung von Werk- und Dienstverträgen für Unternehmen, die Überlassung von eigenen Arbeitnehmern nach dem AÜG etc.

ist am 14.03.2023, um 12:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 75/23
Amtsgericht Hamburg, 14.03.2023