APROPOS Direktmarketing UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 40/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26446 eingetragenen APROPOS Direktmarketing UG (haftungsbeschränkt), Lindenhorster Str. 96 a, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nelli Harter, Blücherstr. 1, 44147 Dortmund

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klimpke, Rupprecht, Hopfstock, Gerichtsstraße 5, 44135 Dortmund

ist am 12.12.0222 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 – 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
16.02.2023
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
– zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
– zur Schlussrechnung des Verwalters;
– zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über evtl. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
– zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
– der Prüfung evtl. nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Dort sind dann auch die Tabelle mit den evtl. noch zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
258 IN 40/20
Amtsgericht Dortmund, 05.01.2023