APF 3 Projekt Nr. 2 GmbH

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der APF 3 Projekt Nr. 2 GmbH hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von gesamt 60 %. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis 25.09.2023.