Apeiron GmbH

28 IN 23/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Apeiron GmbH, Robert-Bosch-Str. 6, 49134 Wallenhorst (AG Osnabrück, HRB 19000), vertr. d.: Dr. Bernd Soyke, 10 Barrow Hill Y34, AK06 New Ross, Mountgarrett, IRLAND, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwältin Anna Kuleba, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/18170, Fax: 0541/1817210, E-Mail: osnabrueck@schoofspartner.de, Internet: www.schoofspartner.de,
zur Sonderinsolvenzverwalterin mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Apeiron-Handels GmbH & Co. KG (28 IN 22/23 Amtsgericht Osnabrück) angemeldeten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 08.02.2024