anyframe GmbH

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 206/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95328 eingetragenen anyframe GmbH, Butzweilerstraße 35-39, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Gereon Lorbach, Butzweilerstr. 35 – 39, 50829 Köln
Geschäftszweig: die Entwicklung und die Realisierung von Dienstleistungen im IT-, Kommunikations- und Televisionsumfeld sowie die Kommunikationsberatung,

ist am 06.11.2023, um 13:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Nowak, Friesenplatz 17 a, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 206/23
Amtsgericht Köln, 06.11.2023