Antonia´s Studio UG (haftungsbeschränkt)

1 IN 90/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Antonia´s Studio UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführerin Antonia Kühn, geboren am 27.06.1988, Elbuferstr. 5, 21522 Hohnsdorf
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 15900 HL
– Schuldnerin –

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Veräußerung des Geschäftsbetriebes zu einem Kaufpreis von 3.250,00 €
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 31.05.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schwarzenbek, Möllner Straße 20, 21493 Schwarzenbek erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Schwarzenbek – Insolvenzgericht – 31.03.2023