Andriß, Artur

1 IN 38/17: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Artur Andriß, geb. am 19.08.1972, Welschgasse 24, 67659 Kaiserslautern, Inhaber der Fa. Thräm Balkonbau e.K., Industriestraße 32, 66914 Waldmohr (AG Zweibrücken, HRA 30403), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 27.09.2023 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 19.05.2017 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Amtsgericht Zweibrücken, 07.11.2023