Andriß, Artur

In dem Restschuldbefreiungsverfahren
Artur Andriß, geboren am 19.08.1972, Welschgasse 24, 67659 Kaiserslautern, Inhaber der Fa. Thräm Balkonbau e.K., Industriestraße 32, 66914 Waldmohr (AG Zweibrücken, HRA 30403),
Treuhänder:
Rechtsanwalt Paul Wieschemann, Flickerstal 2, 67657 Kaiserslautern, Tel.: 0631/341950, Fax: 0631/470269,

wird dem Schuldner gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO Restschuldbefreiung erteilt.
Die Laufzeit der Abtretungserklärung endete mit Ablauf der Abtretungsfrist am 19.05.2023.
Die Beschränkung der Rechte der Gläubiger endet mit Rechtskraft dieser Entscheidung.

G r ü n d e :
Der Schuldner hat einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt.
Der Schuldner wurde mit Beschluss vom 19.05.2017 zum Restschuldbefreiungsverfahren zugelassen. Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss vom 18.01.2022 aufgehoben. Die Abtretungsfrist ist am 19.05.2023 abgelaufen.
Ein Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 S. 2 InsO wurde nicht gestellt.
Zu der Erteilung der Restschuldbefreiung wurden die beteiligten Insolvenzgläubiger, der Treuhänder und der Schuldner gehört.
Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt.
Dem Schuldner ist daher die Restschuldbefreiung zu erteilen. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die erteilte Restschuldbefreiung nur diejenigen Gläubiger betrifft, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 19.05.2017 bereits Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, unabhängig davon, ob sie an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben.
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.

Amtsgericht Zweibrücken, 27.09.2023
1 IN 38/17