AMF Immobilien GmbH & Co. KG

IN 413/09
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AMF Immobilien GmbH & Co. KG, Bindlacher Str. 4, 95448 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRA 3517
– Schuldnerin –
Verfahrenspfleger (§ 57 ZPO):
Rechtsanwalt Wartenberg Robert, Friedrichstraße 15, 96047 Bamberg
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 193 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.05.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
3. Die Kosten der nachträglichen Forderungsprüfung trägt der jeweilige Gläubiger.
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Amtsgericht Bayreuth – Insolvenzgericht – 18.04.2024