Aluminiumfolie Merseburg GmbH

59 IN 15/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aluminiumfolie Merseburg GmbH, August-Bebel-Straße 1, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRB 21656), vertr. d.: Slobodan Andjic, Kralja Petra 38/17, 11000 Belgrad, SERBIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 17.01.2024 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der aufgrund der Betriebsfortführung, des Investorenprozesses / übertragene Sanierung, der Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten, von Arbeitnehmerbelangen, dem Auslandsbezug, der komplexen Transaktionsaufarbeitung, der Medienarbeit, dr hohen Gläubigerzahl, des Degressionsausgleiches und des Zustellwesens.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 22.01.2024