Alphaptose GmbH

36a IN 4558/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alphaptose GmbH, Gontardstraße 11, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Udo Kiessling und Prof. Dr. Dr. Axel Zander
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 96967
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 13.02.2024 wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Antrag:
Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, die TW Templiner Wertekontor GmbH, Eichborndamm 167, 13403 Berlin, mit der Ermittlung und Prüfung von Anfechtungsansprüchen nebst Haftungsansprüchen gegen Gesellschafter und Geschäftsführer zu den in dem Vereinbarungsentwurf vom 30. Januar 2024 genannten Konditionen zu beauftragen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.03.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 15.02.2024