Alit Werk Carl Schmitt GmbH & Co. KG

22 IN 79/07 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alit Werk Carl Schmitt GmbH & Co. KG, Erich-Rohde-Straße 2, 34613 Schwalmstadt (AG Marburg , HRA 3661), vertr. d.: 1. Schmitt Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Friedrich Wilhelm Schmitt, Keplerstr. 8, 60318 Frankfurt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.01.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 16.11.2022