Al Metrics GmbH

1501 IN 2439/22
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In dem Verfahren über den Antrag
des Finanzamts München, Abteilung Erhebung, Winzererstraße 47 a, 80797 München,
– Antragstellender Gläubiger –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Al Metrics GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Wu Shiyue Jianshi, Prinzregentenstraße 54, 80538 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 236364
– Schuldnerin –
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erlässt das Amtsgericht München am 12.01.2023 folgenden
Beschluss
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Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten hiermit die Möglichkeit, innerhalb von
zwei Wochen
ab Zustellung dieses Beschlusses die Bereitschaft zur Zahlung eines Vorschusses zur Deckung der Verfahrenskosten in Höhe von
2.500,00 €
anzuzeigen.
Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesjustizkasse Bamberg.
Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Frist geleistet, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen, § 26 Abs. 1 InsO.
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Gründe:
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Dass das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten d. vom Gericht beauftragten Sachverständigen Marina Molis vom 09.01.2023.
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Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.