Al Alam & Hoffmann GmbH

Aktenzeichen: 3 IN 48/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Al Alam & Hoffmann GmbH, Maler & Stuckateurbetrieb, Essinger Str. 110, 76877 Offenbach an der Queich (AG Landau in der Pfalz, HRB 3245),
vertreten durch:
Hussein Al Alam, Essinger Str. 110 a, 76877 Offenbach an der Queich, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben (Eingang bei Gericht: 17.05.2024) gemäß
§ 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Die Rechtsfolgen der Anzeige ergeben sich aus den §§ 208 bis 211 InsO. Insbesondere sind nunmehr -nach den Verfahrenskosten- vorrangig diejenigen Masseverbindlichkeiten zu berichtigen, die nach der Anzeige begründet worden sind (§ 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 InsO). Außerdem ist seither jede Vollstreckung wegen einer vor der Anzeige begründeten Masseverbindlichkeit unzulässig (§ 210 InsO)

Amtsgericht -Insolvenzgericht- Landau, den 21.05.2024