AKS Service GmbH

– Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung –
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AKS Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11332 NP), Geschäftszweig: Umfassende Bewachungstätigkeit nach § 34 GewO, Sicherheit, Veranstaltungsservice, Ordnerdienste, Kurierdienst, LKW-Fahrer, Güterverkehr u.a., Am Hasensprung 2, 16567 Mühlenbecker Land OT Mühlenbeck, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Andreas Kober
wird Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 19. Juli 2024, 10:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Schlusstermin). Der Termin dient
– zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
– zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
– zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters,
Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin aus.
Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreterin, Behördenvertreter, Betreuerin, Betreuer, Polizeibeamtin, Polizeibeamter, Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Notarin oder Notar halten Sie bitte Ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes wird hingewiesen.
Neuruppin, den 23. Mai 2024
15 IN 222/17