AKKON Grundbesitz GmbH

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 266/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der – bis zur Löschung am 16.02.2023 – im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66164 eingetragenen AKKON Grundbesitz, Aachener Straße 1334, 50859 Köln, frühere Anschrift: Josef-Lammerting-Allee 8, 50933 Köln,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Marion Zimmermann und Dr. Peter Zimmermann, Josef-Lammerting-Allee 8, 50933 Köln
Geschäftszweig: – der Erwerb und die Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien, die Übernahme und Verwaltung von Firmenbeteiligungen;

ist am 22.02.2023, um 11:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Hohenzollernring 72, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 266/22
Amtsgericht Köln, 22.02.2023