akcurate GmbH

74 IN 71/23 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der akcurate GmbH, Siekweg 12, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 200650), vertr. d.: Andreas Kirsch, (Geschäftsführer), ist am 02.06.2023 um 11:50 Uhr folgendes angeordnet worden:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius, c/o WELLENSIEK PartG mbB, Rothenbaumchaussee 7, 20148 Hamburg, Tel.: 040/669076580, Fax: 040/6690765850, E-Mail: moritz.polonius@wellensiek.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO wird angeordnet, daß Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Es wird der Antragstellerin insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters Gegenstände seines Vermögens zu veräußern und/oder zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für die Antragstellerin nicht mehr verrechnen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche Gegenstände und für vor Erlaß dieses Beschlusses erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.
Amtsgericht Göttingen, 02.06.2023