Aids Aufklärung e.V.

810 IN 883/20 A-14-9 – In dem Insolvenzverfahren Aids Aufklärung e.V., Grosse Seestraße 31, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, VR 8953),
vertreten durch:
Dagmar Charrier, Steinbach, (Vorstand), wird die Prüfung der bis zum 12.02.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 26.02.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.11.2023