AHD Ambulanter Hauspflege Dienst GmbH

22 IN 33/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AHD Ambulanter Hauspflege Dienst GmbH, Allerbeekskehre 1, 21266 Jesteburg (AG Tostedt, HRB 5370), vertr. d.: Ole Bernatzki, Bergweg 44, 21266 Jesteburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 5.955.957,05 € ausgegangen.
Dem Sachwalter war gemäß § 3 InsVV aufgrund Begleitung und Überwachung Betreibsfortführung, sanierungsvorbereitende Maßnahmen, Arbeitnehmerangelegenheiten unter Berücksichtigung des angefallenen Zeit- und Arbeitsaufwandes, der übernommenen Verantwortung und des hieraus resultierenden Haftungsrisikos, sowie des Vortrages des S in seinem Vergütungsantrag im Rahmen der wertenden Gesamtschau ein Zuschlag von insgesamt 72 % zu gewähren.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 18.06.2024