AEF UG (haftungsbeschränkt)

177 IN 263/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AEF UG (haftungsbeschränkt), In Flurstedt 7, 99518 Bad Sulza, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Pilz
– Schuldnerin –
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 25.06.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Erfurt – Insolvenzgericht – 21.05.2024