Adem Tairi GmbH & Co. KG

IN 320/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Adem Tairi GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Adem Tairi Verwaltungs GmbH, Borsigallee 37, 60388 Frankfurt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Tairi Adem
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main Register-Nr.: HRA 49976
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HaackSchubert Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hafeninsel 11, 63067 Offenbach, Gz.: 906/21B
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Terminsbestimmung:
– Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zum Zwecke der Zustimmung zum folgenden Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlungsvereinbarung
1. Die Anfechtungsgegnerin erkennt an, dem Insolvenzverwalter einen Betrag in Höhe von 50.000 € zu schulden.
2. Der Insolvenzverwalter räumt der Anfechtungsgegnerin ein, die anerkannte Forderung durch Zahlung eines Gesamtbetrags in Höhe von 8.000 € abzugelten. Der Anfechtungsgegnerin wird gestattet, die Abgeltungssumme in ingesamt vier monatlichen Raten á 2.000 €, beginnend ab Monat Main ´23 ( nachträgliche Abstimmung, dass die Anweisung der ersten Rate erst nach Zustimmung in der Gläubigerversammlung zu der Vereinbarung vorzunehmen ist), zahlbar jeweils zum Monatsende, abzuleisten.
Verzinsung
Bankverbindung
3. Verzug
4. keine weiteren Ansprüche
5. aufschiebende Bedingung der Gläubigerzustimmung
6. –
7. Kostentragung
8. Formvorschrift

wird bestimmt auf
Donnerstag, 01.06.2023, 09:00 Uhr
Sitzungssaal B003, Erdgeschoss, Ottostr. 5, 97070 Würzburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Würzburg – Insolvenzgericht – 22.05.2023