adamus GmbH

Urspüngliches Veröffentlichungsdatum: 13.01.2011
Aus technischen Gründen war eine erneute Veröffentlichung erforderlich.
Magdeburg Am 11.01.2011 um 15:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der adamus GmbH, In den Langen Stücken 8, 38820 Halberstadt (7554), vertreten durch: 1. Lutz Ziegler, Laurentius Str. 9, 51789 Lindlar, (Geschäftsführer), 2. Rainer Christoph Synder, Engelbert Str. 10, 40233 Düsseldorf, (Geschäftsführer), . Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Lucas F. Flöther, Halberstädter Str. 55, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de. Anmeldefrist: 11.02.2011. Gläubigerversammlung: Am Mittwoch, 09.03.2011, 10:30 Uhr, Saal 16, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 – 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 100, 149, 157, 159, 160 – 163, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere zu der Verwertung von Grundbesitz, einer Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder einer Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 160 bis 163 InsO), Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). – 340 IN 583/10 (341) – ( 11.01.2011 )