Acomodeo UG (haftungsbeschränkt)

810 IN 780/20 A-6-5 In dem Insolvenzverfahren Acomodeo UG (haftungsbeschränkt), Am Salzhaus 4, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 93067),
vertreten durch:
Eric-Jan Krausch, An der Oberpforte 7, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 17.04.2023, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
1. Bericht des Insolvenzverwalters.
2. Beschlussfassung zum Zustimmungserfordernis der Gläubigerversammlung zu den bedeutsamen Rechtshandlungen gemäß § 160 InsO. Beschlussvorlagen:
a) Der Beschluss der Gläubigerversammlung vom 01.02.2021 zur allgemeinen Zustimmung zu den zustimmungspflichtigen Rechtshandlungen nach § 160 InsO wird aufgehoben.
b) Der Insolvenzverwalter hat die Zustimmung der Gläubigerversammlung einzuholen, wenn er Rechtshandlungen vornehmen will, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung ist insbesondere erforderlich, wenn ein Rechtsstreit mit einem Streitwert von mehr als EUR 10.000,00 anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung ist auch erforderlich, wenn für den Debitoreneinzug insgesamt Massekosten oder Masseverbindlichkeiten von mehr als EUR 5.000,00 begründet werden sollen. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung ist im Übrigen erforderlich, wenn im Einzelnen eine Masseverbindlichkeit von mehr als EUR 2.500,00 begründet werden soll.
c) Die Zustimmung gilt als nicht erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Dies gilt auch für die Aufhebung der Beschlüsse dieser Gläubigerversammlung

Frankfurt am Main, 03.04.2023