AC Biogasanlage Pliening GmbH & Co. KG

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 12/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 9486 eingetragenen AC Biogasanlage Pliening GmbH & Co. KG, Hafenweg 15, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 11517 eingetragene AC BioWend Verwaltungsgesellschaft mbH, Hafenweg 15, 48155 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hubertus Eing, Billerbecker Straße 31 A, 48653 Coesfeld und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 11000 eingetragene AC Invest Verwaltungs GmbH, Hafenweg 15, 48155 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hubertus Eing, Billerbecker Straße 31 A, 48653 Coesfeld

wird Rechtsanwalt Marcus Vorast, Piusallee 8, 48147 Münster zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der nachrangigen Forderungen N V 2 – 5. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
73 IN 12/15
Amtsgericht Münster, 15.09.2023