Abellio GmbH

36a IN 3480/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abellio GmbH,
Amtsgericht Charlottenburg: HRB 166446 B,
vertreten durch die Geschäftsführer Rainer Blüm, Karsten Klages, Michiel Noy, Rolf Schafferath, Barbara Schneider und Dirk Snel,
Friedrichstraße 69, 10117 Berlin,
– Schuldnerin –
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.01.2023 beschlossen:
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Dem Mitglied des Gläubigerausschusses C.B.C. Computer Business Center GmbH, Am Waldthausenpark 11, 45127 Essen, wird für den Zeitraum 11.11.2021 bis zum 30.12.2022 ein Vorschuss auf die Vergütung und Auslagen wie folgt gewährt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 02.01.2023.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 58,67 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Reisekosten in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 31.01.2023