ABELINA GmbH

Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

20 IN 10/21
09.11.2023

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ABELINA GmbH, Frankenstraße 7, 67549 Worms (AG Mainz, HRB 48599),
vertreten durch:
Gürhan Bahar, Frankenstraße 7, 67549 Worms, (Geschäftsführer),

wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum Dienstag, den 05.12.2023, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 09.11.2023
– Insolvenzgericht –