a Tempo Zeitarbeit GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 219/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 114045 eingetragenen a Tempo Zeitarbeit GmbH & Co. KG, Christoph-Probst-Weg 4, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152735 eingetragene a Tempo Zeitarbeit Verwaltung GmbH, Christoph-Probst-Weg 4, 20251 Hamburg, führungslos, Mitgesellschafter der persönlich haftenden Gesellschafterin: Peter Albert Heinrich Max Thiel

wird der Beschluss vom 14.11.2023 von Amts wegen berichtigt:
Der Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) wird bestimmt auf
Donnerstag, 18.01.2024, 09:50 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Demnach findet dieser Termin nicht im Sitzungssaal A044 statt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 219/21
Amtsgericht Hamburg, 11.01.2024