A & E Logistik GmbH

28 IN 60/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A & E Logistik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Mirek Gulanjan, Leuenkamp 4, 25524 Itzehoe
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13207
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Genehmigung des zwischen der Insolvenzverwalterin und der Drittschuldnerin, Frau Seda Iljasovna Alieva, geschlossenen Vergleichs gem. § 278 Abs. 6 ZPO vom 10.07.2023 über die Zahlung eines Betrages von EUR 69.000,00 zur Masse.
2. Genehmigung des zwischen der Insolvenzverwalterin und dem Drittschuldner, Herrn Ali Atma, geschlossenen Vergleichs gem. § 278 Abs. 6 ZPO vom 10.07.2023 über die Zahlung eines Betrages von EUR 15.000,00 zur Masse.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.11.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Itzehoe, Bergstraße 5-7, 25524 Itzehoe erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Itzehoe – Insolvenzgericht – 20.09.2023