2. Sportlife-Hotel Projekt-gesellschaft mbHZ & Co. KG

71 IN 12/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
2. Sportlife-Hotel Projekt- gesellschaft mbH & Co. KG, Hamburger Straße 205, 25337 Elmshorn, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ESA Entwicklungsgesellschaft mbH, – unbekannten Aufenthalts -, diese vertreten durch den Geschäftsführer Harald Claussen
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRA 7977 PI
– Schuldnerin –
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Die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen des § 39 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des
04.06.2024
beim Insolvenzverwalter unter Angabe des Betrages und des Grundes der Forderung mit Beifügung urkundlicher Nachweise anzumelden. Die Anmeldung hat die geltend gemachte Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO anzugeben.
Die Prüfung der nachrangig angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können gegen die Höhe, den Grund oder den Rang der zu prüfenden Forderung bis zum 04.07.2024 (einschließlich) schriftlich Widerspruch erheben. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen spätestens ab dem 24.06.2024 bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts (Aussenstelle Quickborn, Pascalkehre 1, 25451 Quickborn) aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
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Amtsgericht Pinneberg – Insolvenzgericht – 07.05.2024