GNC Germany GmbH

8 IN 145/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GNC Germany GmbH, Wallbrunnstraße 24, 79539 Lörrach, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Puffer
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 713525
– Schuldnerin –
|
|
Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung über die Aufnahme eines Rechtsstreits auf Zahlung der ausstehenden Forderung in Höhe von 182.355,98 € gegen die Aryzta Bakeries Deutschland GmbH
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.09.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Lörrach, Bahnhofstraße 4, 79539 Lörrach erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
|
Amtsgericht Lörrach – Insolvenzgericht – 12.08.2024