Hinweis: Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des
Hinweis: Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des
Hinweis: Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des
Hinweis: Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des
IN 210/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. HABA Group B.V. & Co. KG, August-Grosch-Straße 28-38, 96476 Bad Rodach, vertreten durch die persönlich
IN 210/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. HABA Group B.V. & Co. KG, August-Grosch-Straße 28-38, 96476 Bad Rodach, vertreten durch die persönlich
IN 210/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. HABA Group B.V. & Co. KG, August-Grosch-Straße 28-38, 96476 Bad Rodach, vertreten durch die persönlich
IN 210/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. HABA Group B.V. & Co. KG, August-Grosch-Straße 28-38, 96476 Bad Rodach, vertreten durch die persönlich
IN 210/23 | In dem Verfahren über den Antrag d. HABA Group B.V. & Co. KG, August-Grosch-Straße 28-38, 96476 Bad Rodach, vertreten durch die persönlich