Zech, Dennis

36z IN 6945/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dennis Zech, (weiterer Name: Protz), geboren am 07.10.1986, Ollenhauerstraße 77, 13403 Berlin
– Schuldner –
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27.02.2023 beschlossen:
Beschluss:
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1. Nach vollständiger Berichtigung der Verfahrenskosten, Verstreichen der Abtretungsfrist von 3 Jahren und Eingang eines Betrages bei der Treuhänderin innerhalb dieses Zeitraums, der eine Befriedigung der Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von mindestens 35 % ermöglicht, hat das Gericht auf Antrag des Schuldners über die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und der Treuhänderin wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 13.03.2023 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen bzw. geltend zu machen, dass die Voraussetzungen für die beantragte vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nicht vorliegen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht – ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen – über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 27.02.2023