Xconcept Holding GmbH & Co.KG

16 IN 9/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Xconcept Holding GmbH & Co.KG, Bremer Weg 10, 27798 Hude (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRA 202992), vertr. d.: 1. Xconcept Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (AG Oldenburg HRB 205966), Bremer Weg 10, 27798 Hude (Oldenburg), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Oliver Fleddermann, Bremer Weg 10, 27798 Hude (Oldenburg), (Geschäftsführer), 1.2. Christian Kernicke, Auf dem Hohen Ufer 103 A, 28759 Bremen, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Peter Backes, Wallstraße 11, 26122 Oldenburg zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Tim Stoll als Insolvenzverwalter über das Vermögen Fa. Xconcept GmbH (AG Oldenburg Az. 16 IN 49/17) angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 02.06.2023